Soll ein Angebot eines Energielieferanten zum Wechsel auf einen günstigeren Preis mit Fixgarantie angenommen werden? Der Antwort gehen wir im folgenden Beitrag nach.
Vor einigen Tagen hat mir jemand ein Angebot seines Energielieferanten zugesandt, in dem eine Preisgarantie für Strom und Gas angeboten wird. Strom für 21,84 Cent und Gas 7,44 Cent (inkl. USt). Beide Preise gelten ab 01.01.2024 und sind günstiger als der jetzige Preis. Angeboten wird eine Preisgarantie bis 30.6.2025, ohne Vertragsbindung. Es stellt sich jetzt die Frage: Annehmen oder nicht?
Werfen wir zuerst einen Blick darauf, wie der Preis eigentlich entsteht. Die folgende Berechnungsmethode gilt für die Anbieter go green energy, Unsere Wasserkraft, Lidl Energie und Drei Energie.
Der Strompreis ist an den Austrian Power Future gebunden, der an der European Energy Exchange (EEX) gehandelt wird. Die Preisberechnung erfolgt transparent und nachvollziehbar, sodass sie von jedem nachgeprüft werden kann.
Zur Berechnung wird ein gewichteter Mittelwert aus den Daten des Futures „Baseload“ und des Futures „Peakload“ errechnet. Dazu kommt ein fixer Aufschlag des Energieversorgers.
Angepasst wird jeweils am 1.1. und am 1.7.
Immer davor kommt in der Vergangenheit von Go Green Energy nicht nur die Info der Preisänderung, meistens ist sie auch mit einem Angebot verknüpft. Darin geht es entweder um eine Preisgarantie oder eine Vertragsbindung oder um ein Angebot für gratis Energietage. Diese Angebote können auch untereinander verknüpft werden.
Die Vorteile einer Vertragsbindung für das Unternehmen liegen auf der Hand. Das Unternehmen möchte natürlich den Kunden behalten. Auch die Preisbindung bietet dem Energielieferanten einen Vorteil. Nämlich Planungssicherheit. Der Preis kann durch den Future für die Dauer der Preisbindung an der Börse fixiert werden.
Wie sieht die Preisgarantie eigentlich im Detail aus? Eindeutig klar ist, dass der angebotene Preis über die Dauer der Bindung nicht steigen wird. Aber kann er auch sinken? Aus dem E-Mail Angebot geht leider nicht hervor, wie sich günstigere Preise am Energiemarkt auf den Vertrag auswirken würden. In den AGB steht es wie folgt beschrieben:
Punkt 8.4.2: „…Eine Preisgarantie ist ein mit einem Kunden bei Vertragsabschluss vereinbarter Fixpreis für einen bestimmten Zeitraum der Belieferung mit Strom bzw. Gas, sodass jegliche Preisanpassung in diesem Zeitraum ausgeschlossen ist.“ Diese Formulierung lässt darauf schließen, dass es nicht nur keine Preiserhöhungen, sondern auch keine Preissenkungen geben wird. Schließlich erfolgen Anpassungen grundsätzlich in beide Richtungen.
Gleich nach dem Lesen des nächsten Punkts (8.4.3) könnte man allerdings vom Gegenteil ausgehen: „Preisänderungen, die den Kunden ausschließlich begünstigen (Preissenkungen), können in Abweichung von den Regelungen des Punktes 8.3 uneingeschränkt angeboten werden.“ Dieser Punkt wirft letztlich aber mehr Fragen auf, als er beantwortet. Punkt 8.3 bezieht sich nämlich auf Unternehmen. Allerdings besteht 8.3 auch aus Unterpunkten, die sich wieder auf Konsumenten beziehen. Es ist daher nicht ganz klar, ob diese für uns wichtigen Unterpunkte mitgemeint sind.
Wichtiger ist aber die Formulierung, dass Preissenkungen angeboten werden können. Können. Nicht müssen.
Wie diese Theorie in der Praxis gelebt wird, zeigt folgendes Beispiel:
Das am Anfang des Artikels angesprochene Angebot für die Preisgarantie kommt nicht von mir persönlich, sondern von einer dritten Person. Darin geht es um Strom und Gas. Selbst bin ich mit beiden Produkten ebenfalls bei Go Green Energy, bin mit dem Gasprodukt allerdings in einer Bindung. Einer Vertragsbindung bis 27.03.2024 und einer Preisbindung bis 30.06.2024. Das Angebot der Preisbindung habe ich auch erhalten, allerdings nur für das Stromprodukt.
Das zeigt, dass eine Preissenkung angeboten werden kann, aber tatsächlich eben nicht angeboten wird. Es ist daher davon auszugehen, dass ein zukünftig gesenkter Großhandelspreis für Kunden, die ein Angebot mit einer Preisgarantie haben, nicht an den Endverbraucher weitergegeben wird. Eine Preisgarantie ist somit mit einem Fixpreis festzusetzen.
Die Frage nach sinkenden Preisen innerhalb der Preisbindungsfrist wäre damit geklärt. Bleibt noch die Überlegung, ob das Angebot trotzdem angenommen werden sollte?
Dazu schauen wir nochmals auf den Strompreisfuture, der die Grundlage für zukünftige Anpassungen ist. Der zugrundeliegende Zeitraum für die Strompreisanpassung per 01.01.2024 ist der April bis September 2023. Ein Blick auf die Grafik zeigt, dass der Preis in diesem Zeitraum sinkend ist. Der Durchschnittswert ergibt einen Preis von EUR 15,7 Cent. Ohne Lieferantenzuschlag, damit diese Überlegung auch für andere Anbieter als Go Green Energy angedacht werden kann.
Das alleine bietet noch keine Entscheidungsgrundlage für die Annahme oder die Ablehnung des Angebots. Denn der Auswertungszeitraum für die nächste Anpassung wird Oktober 2023 bis März 2024 sein. Diese Daten sind heute, am 29.11.2023, noch nicht verfügbar. Noch nicht vollständig jedenfalls. Mit Oktober und November lässt sich bereits rechnen.
Diese beiden Monate zeigen, dass der Preis weiter gesunken ist. Der Abwärtstrend geht weiter und der Durchschnittswert beträgt nicht mehr 15,7, sondern 13,2 Cent. Setzt sich der Trend weiter fort, wird die Preisanpassung deutlich unter dem jetzigen Preis sein und damit wäre es eine schlechte Idee, das Angebot anzunehmen.
Am Ende zählt das, womit wir uns wohler fühlen. Lieber fix oder lieber flex? Kann ich damit leben, wenn ich mehr zahle, obwohl der Preis eigentlich sinken müsste? Oder weine ich dem Angebot nach, wenn die Preise steigen?
In beiden Fällen gibt es keinen Grund sich zu ärgern, schließlich besteht keine Vertragsbindung. Daher gibt es immer noch die Möglichkeit des Lieferantenwechsels. E-control.at bietet eine gute und unabhängige Lösung für die Suche nach neuen Energielieferanten an und kann daher weiterempfohlen werden.
Egal wie man auf das Preisgarantieangebot reagiert, eine gewisse Restunsicherheit bleibt immer. Sicher ist nur eins: Die günstigste Energie ist immer noch die, die gar nicht erst verbraucht wird.
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